Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotostudio Scheiwe, Version 06/2022

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Fotostudio Scheiwe und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») finden auf sämtliche mit Fotostudio Scheiwe (« Fotografen») geschlossenen Verträge Anwendung. Sie sind insbesondere auf sämtliche Käufe und Inanspruchnahmen von Dienstleistungen eines Auftraggebers («Kunde, Besteller») anwendbar und gelten auch für sämtliche online auf https://fotostudio-scheiwe.de und deren Subdomains («Online Shop», «Portraitbox», «Picdrop») geschlossene Verträge. Alle Rechtsgeschäfte kommen mit Fotostudio Scheiwe zustande, sofern nichts anderes vereinbart wird. Alle Lieferungen, Leistungen, Aufträge und Angebote von Fotostudio Scheiwe erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Kaufes, des Vertragsabschlusses publizierte Fassung.

§2 Vertragsabschluss

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

  1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch, Online-Terminbuchungs-Software oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  2. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
  3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein
    verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
  4. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

§2.1 Allgemeines und Sprache

  1. „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von Fotostudio Scheiwe hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (digitale Bilddaten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Videos usw.)
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§3 Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Es ist ausdrücklich nicht gestattet Lichtbilder von Fotostudio Scheiwe zu folgenden Zwecken bzw. in folgenden Zusammenhängen zu nutzen: Für unerlaubte Handlungen und in Verbindung mit einem möglicherweise sensiblen Thema wie Gewaltverherrlichung, sexistischen Darstellungen, Diffamierung ethnischer oder religiöser Minderheiten, religiös verletzenden Darstellungen, Rassismus, Gewalt in der Familie, Drogenmissbrauch u. ä.
  3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  4. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  6. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragrafen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  7. Bei der Verwertung oder Veröffentlichung der Lichtbilder ist der Auftragnehmer verpflichtet den Fotografen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Die Kennzeichnung hat im Impressum oder als Bildunterschrift zu erfolgen, und zwar so:
    "© Fotostudio Scheiwe | www.fotostudio-scheiwe.de"
    Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  8. Die Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  9. a.) Es ist untersagt, Lichtbilder in Unterlizenz an Dritte zu vergeben, zu verkaufen, zu vermieten oder auf eine andere Weise zu übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an beteiligte Unternehmen des Käufers (Tochter- und Muttergesellschaften) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung der Bilder mit uns getroffen werden.
    b.) Das Nutzungsrecht am Bild darf jedoch nur limitiert an einen einzigen Dritten weiter übertragen werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt, z.B. durch eine Werbeagentur. Die mehrmalige Verwendung in unterschiedlichen Kundenprojekten ist nicht gestattet. In diesem Fall muss ein weiteres Nutzungsrecht erworben werden.

§4 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
  3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  6. Sollte bei Buchung von 2 Fotografen am Tag der Aufnahme ein Fotograf durch Krankheit oder höhere Gewalt ausfallen, bleibt das vereinbarte Honorar unverändert.

§5 Beizug Dritter

Zur Erbringung von Dienstleistungen, Beratung des Auftraggebers sowie Ermöglichung des Produkteverkaufs kann Fotostudio Scheiwe Hilfspersonen und im Interesse des Kunden auch Substitute, wie beispielsweise Videografen, Visagisten, beiziehen. Sofern sich aus den Beschreibungen des Anbieters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Erbringung der beauftragten Leistung.

§6 Haftung und Schadensersatz

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Verhinderung des Fotografen durch Krankheit oder höhere Gewalt verursacht keine Schadensersatzansprüche auf Seiten des Auftraggebers.
  3. Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
  4. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für zum Shooting mitgebrachte Wertgegenstände.
  5. Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht werden. Der Fotograf haftet bei Beizug von Substituten, wie beispielsweise Videografen, Visagisten, ausschließlich für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion derselben. Ferner haftet der Fotograf nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
  6. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Monaten seit Beginn des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch Sterben von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.
  7. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Geht das Werk beim Fotografen unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht.
  8. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und oder die Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald das zu liefernde Material an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Fotograf selbst den Transport ausführt. Der Transport wird von dem Fotografen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.
  9. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  10. Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen.
  11. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  12. Die Reklamationsfrist für vom Fotografen erstellte Aufnahmen endet nach 7 Tagen.
  13. Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen sind der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, ein höherer bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

§7 Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Hierzu hat der Auftraggeber entsprechende schriftliche Release vorzuhalten und dem Fotografen auf Nachfrage in Kopie auszuhändigen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers (Property Release) zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
  3. Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Fotografen zu geben. Die Letztentscheidung obliegt dem Fotografen. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting anwesend ist, begründet die künstlerische Gestaltung des keinen Mangel. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung von Fotografien gesondert zu honorieren.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die dem Fotografen durch den Auftraggeber zum Fotografieren gegebenen Gegenstände sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl etc. zu versichern; der Fotograf kann hierfür keine Haftung übernehmen.
  5. Bei Aufnahmen jeglicher Art (bei Hochzeiten nur bei der Portrait-Serie) ist das Fotografieren und Filmen von dritten Personen grundsätzlich nicht zulässig. Wenn trotz wiederholter Aufforderung, dieses zu unterlassen, dem nicht Folge geleistet wird, hat der Fotograf das Recht, die eigenen Fotoarbeiten sofort zu beenden und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
  6. Shooting von und mit Tieren: Der Auftraggeber bestätigt rechtmäßiger Eigentümer des Tieres zu sein. Der Auftraggeber, sowie die zu fotografierende Tiere haben eine gültige Haftpflichtversicherung und gültige, vom Gesetzgeber vorausgesetzte, Impfzertifikate. Der Auftraggeber kommt für entstandene Personen- oder selbstverschuldete Sachschäden auf. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.

§8 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, kann er ein Ausfallhonorar, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf, wie folgend geltend machen:
    Bei Studiofotografie:
    bis 72 Stunden vor dem Termin – ohne Ausfallhonorar
    bis 48 Stunden vor dem Termin – 50% des Aufnahmehonorars nach Preisliste
    Das Ausfallhonorar erhöht sich auf 100% bei Absagen, die erst innerhalb des dem Shootingtages vorangehenden Werktages erfolgen.
    Shootings außerhalb des Studios:
    bis 8 Wochen vor Termin 25% des Aufnahmehonorars nach Preisliste, Auftragssumme
    bis 4 Wochen vor Termin 50% des Aufnahmehonorars nach Preisliste, Auftragssumme
    bis 2 Wochen vor Termin 75% des Aufnahmehonorars nach Preisliste, Auftragssumme
    Das Ausfallhonorar erhöht sich auf 100% bei Absagen, die erst innerhalb der Frist von 14 Tagen dem Shootingtag vorangehend erfolgen.
  2. Es wird kein Ausfallhonorar bei Krankheit, Unfall (mit Attest eines Arztes) fällig.
  3. Das volle Honorar ist zur Zahlung fällig, wenn der Termin nicht einvernehmlich geändert wurde.
  4. Geleistete Anzahlungen für Aufträge, die durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, verfallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten ein neuer Shooting Termin zustande kommt.
  5. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so ist das volle Honorar zu zahlen. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
  6. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies der Fotograf zu vertreten hat, so steht ihm ebenfalls das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Fotograf mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen der Fotomodelle, unnötige Wartezeiten vor Ort, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand. Alle bereits entstanden Nebenkosten, bereits geleistete Vorbereitungszeiten oder bereits entstandene Kosten und oder Ansprüche von Erfüllungsgehilfen des Fotografen sind in jedem Fall zu 100% zu erstatten.
  7. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur kurzfristigen Übernahme von Fremdkosten, die im Shooting-Zusammenhang im Vorfeld anfallen und über sein eigenes Honorar hinausgehen. Die Fremdkosten werden vom Auftraggeber zum Shooting-Beginn zu 100% beglichen. Der Fotograf ist berechtigt bei einer Weigerung der Vorauszahlung aller Fremdkosten seitens des Auftraggebers den Shooting-Antritt gleichfalls zu verweigern, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
  8. Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, wird sich der Fotograf bemühen, einen Ersatzfotografen zu finden. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass kein Ersatzfotograf gefunden wird oder der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet der Fotograf nicht.
  9. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting durch den Fotografen abgesagt werden, erstattet dieser zeitnah bereits gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Fotografen.
  10. Liegt ein Ereignis vor, aufgrund dessen das Shooting in der vereinbarten Form nicht durchgeführt werden kann und dieses Ereignis von keinem der Vertragspartner zu vertreten ist, wird zunächst versucht ein Ersatztermin zu finden. Es ist dann nötig den Terminkalender des Fotografen zu berücksichtigen.
  11. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  12. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen.
    Der Schadenersatz beträgt:
    € 40.- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
    € 125.- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
    € 250.- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
    € 1000.- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
  13. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch € 200.- pro Werk und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  14. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
  15. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§9 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Erhebung und die Bearbeitung persönlicher Daten der Kunden durch den Fotografen ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung ist unter https://fotostudio-scheiwe.de/datenschutz abrufbar. Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Kunde auch, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

§10 Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
  3. Erhält der Auftraggeber digitale Dateien auf einem Datenträger, so sind diese vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

§11 Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragrafen 8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§12 Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Der Fotograf stellt Dateien in einem dem Datenschutz konformen Ablauf zur Verfügung: passwortgeschützte Online-Galerie. Wünscht der Auftraggeber die Daten per USB-Stick, Festplatte oder anderen Datenträgern, so werden diese ausschließlich verschlüsselt, als passwortgeschütztes ZIP Archiv, übergeben. Das Passwort wird separat übermittelt. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
  7. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

§13 Geschenkgutscheine, Geschenkkarte

Geschenkkarten können in der Filiale oder im Online-Shop erworben werden. Sie können für Wareneinkäufe und Dienstleistungen in der Filiale und im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden. Reicht der Wert der Geschenkkarte zur Deckung des Einkaufs nicht aus, kann der Kunde den Restbetrag auf eine der übrigen vom Fotografen akzeptierten oder dem Kunden im Online-Shop zur Verfügung gestellten Zahlungsarten begleichen. Für eine Zahlung können mehrere Geschenkkarten eingesetzt werden. Geschenkkarten können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Geschenkkarten können nicht für den Kauf von weiteren Geschenkkarten verwendet werden. Restguthaben können bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Kaufdatum der Geschenkkarte eingelöst oder auf Wunsch auf eine neue Geschenkkarte übertragen werden. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Guthaben einer Geschenkkarte können weder bar ausbezahlt noch einer Kreditkarte gutgeschrieben werden. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

§14 Online Shop, Online-Galerie

Der Fotograf bietet auf der von ihm betriebenen Website an, in sogenannten Online-Galerien Abzüge von Bildern aus Fotoshootings zu bestellen.

  1. Zugang zu diesem Album-Bereich ist nur nach Eröffnung eines Kundenkontos möglich, bei dem ein Passwort dafür sorgt, dass die Bilder im Album-Bereich geschützt sind und nur durch den Kunden persönlich (oder durch den Fotografen) zugänglich sind.
  2. Die angelegten Alben kann der Kunde mit einem von ihm ausgewählten Personenkreis teilen. Wenn der Kunde diesen den Zugang zu seinen Bildern ermöglichen möchte, teilt er diesen das Zugangskennwort mit. Die Kenntnis des Zugangskennworts ermöglicht es, von dieser Webadresse Bilder auszusuchen und davon z.B. über den Bestell-Bereich online Papierbilder bzw. Bildprodukte zu bestellen.
  3. Der Kunde ist für die Geheimhaltung und Verwendung seines Kennwortes selbst verantwortlich. Sollte Verdacht bestehen, dass das Kennwort unbefugt benutzt wird, hat der Kunde dem Fotografen gegenüber Mitteilungspflicht. Für eventuelle Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung des Kundenkontos durch Dritte verursacht werden, ist der Kunde haftbar.
  4. Der Fotograf hat die erstellten digitalen Bilddateien separat vom Online-Album gespeichert. Trotz hoher Sicherheitsstandards kann der Fotograf keinerlei Gewähr für die Sicherheit oder dauerhafte Verfügbarkeit der übermittelten und ins Album gestellten Bilddateien geben. Die Speicherung der Bilddateien im Online-Album ist ein Service, bei dem der Fotograf sich vorbehält, diesen jederzeit einzustellen oder in Art und Umfang zu ändern.
  5. Der Fotograf verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Website rund um die Uhr vollständig betriebsbereit zu halten. Der Fotograf kann jedoch keine Haftung übernehmen für etwaige Fehler oder wirtschaftliche Schäden, die dem Kunden aus einer zeitweiligen Unerreichbarkeit der Website oder Teilen oder anderen technischen Problemen entstehen.
  6. Der Kunde kann die Kündigung des für Sie eingerichteten online Services jederzeit veranlassen, indem der Kunde dem Fotografen seinen Wunsch schriftlich mitteilt. Alle Bilddaten und hinterlegten Informationen im Album-Bereich werden dabei gelöscht. Alle die in dem Kundenkonto gespeicherten persönlichen Daten werden ebenso gelöscht (nicht hingegen in unserer internen Buchhaltung). Der Fotograf behält sich vor, dass für den Kunden eingerichtete Online-Album jederzeit zu löschen.

§14.1 Lieferung und Preise

  1. Die Lieferung oder Abholung der Ware erfolgt nach den in der Bestellsoftware oder der Webseite festgelegten Bestimmungen, sofern zwischen dem Besteller und dem Fotografen nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Lieferzeit wird individuell vereinbart bzw. im Bestellvorgang angegeben. Der Versand der ausbelichteten Bilder erfolgt per Post. Die Versandkosten sind je nach Zahlungsart in der Übersicht "Versandkosten" zusammengefasst.
  2. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden deutschen Mehrwertsteuer.

§14.2 Zahlung

Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorabüberweisung und PayPal zahlen.

Bei Zahlung per PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.

Der Fotograf behält sich aus logistischen Gründen das Recht vor, den Rechnungsbeleg in elektronischer Form zu versenden. Der Rechnungsversand erfolgt in diesem Fall per E-Mail und ist kostenlos.

§14.3 Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. 312 g Abs. 1 BGB ist nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Waren nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§15 Abtretung

Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

§16 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§17 Änderung der AGB

Der Fotograf behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Die gültige Fassung ist jederzeit unter https://fotostudio-scheiwe.de/agb abrufbar.

§18 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

§19 Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.